Präambel
(1) Anwendungsbereich. Diese Informationen („Bedingungen") regeln zwischen der Offenbecher Consulting GmbH („Anbieter", „wir") und dem Auftraggeber („Kunde", „Sie") die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die Nutzungs- und Verwertungsrechte an Arbeitsergebnissen sowie die leistungsspezifischen Rechte und Pflichten in den Bereichen Social Recruiting, Social Media Content Creation, Webseiten- und Landingpageerstellung, Hosting und Performance Marketing. Sie ergänzen die AGB des Anbieters (https://offenbecher.org/agbs).
(2) Nur unternehmerischer Geschäftsverkehr. Der Anbieter erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) findet nicht statt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht; ein vertragliches wird nicht eingeräumt.
(3) Zustandekommen. Diese Bedingungen werden dem Kunden mit dem Angebot und erneut mit der Auftragsbestätigung als Link zugänglich gemacht. Sie werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde sie ausdrücklich bestätigt (z. B. im Angebotstool, per E-Mail oder über einen Bestätigungslink) oder nach Erhalt der Auftragsbestätigung Leistungen in Anspruch nimmt oder an der Leistungserbringung mitwirkt, insbesondere durch Übermittlung von Inhalten, Erteilung von Zugängen oder Freigabe von Arbeitsergebnissen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von drei (3) Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung in Textform, gelten sie darüber hinaus als vereinbart; hierauf wird in der Auftragsbestätigung gesondert hingewiesen.
(4) Einwilligungen sind ausgenommen. Datenschutzrechtliche Einwilligungen und Einwilligungen in die Aufzeichnung von Gesprächen können nicht durch Schweigen oder Fristablauf erteilt werden. Sie bedürfen einer gesonderten, aktiven und dokumentierten Erklärung der jeweils betroffenen Person. Einwilligungen von Mitarbeitenden und sonstigen abgebildeten oder aufgenommenen Personen holt der Kunde vor Übergabe des Materials selbst ein und übergibt dem Anbieter die Nachweise (§ 17). Die Einwilligung in die Aufzeichnung von Online-Meetings wird zu Beginn jedes Meetings aktiv abgefragt (§ 37).
(5) Rangfolge. Bei Widersprüchen gilt: (1) individuelle Vereinbarungen in Textform, (2) Angebot und Leistungsbeschreibung, (3) Teil A dieser Bedingungen, (4) übrige Teile dieser Bedingungen, (5) AGB. Für datenschutzrechtliche Fragen hat Teil A stets Vorrang.
(6) Begriffe. „Verantwortlicher", „Auftragsverarbeiter", „personenbezogene Daten" und „Verarbeitung" haben die Bedeutung aus Art. 4 DSGVO. „KI-System", „Anbieter" und „Betreiber" im Sinne des Teils E die Bedeutung aus Art. 3 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689.
