Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
Die Annahme kann ausdrücklich auch mündlich erfolgen, insbesondere im Rahmen eines Telefonats oder einer Videokonferenz (z. B. Zoom), sofern der Auftraggeber dort eindeutig seine Zustimmung zu den angebotenen Leistungen erklärt.
Die Annahme kann ebenso in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail, indem der Auftraggeber das Angebot ausdrücklich bestätigt. Gleiches gilt für die Annahme über ein vom Anbieter bereitgestelltes digitales Angebotstool, auf das der Auftraggeber Zugriff erhält und über das er das Angebot elektronisch bestätigen kann.
Der Vertrag gilt in diesen Fällen als wirksam geschlossen, ohne dass es einer gesonderten schriftlichen Auftragsbestätigung bedarf, sofern sich die wesentlichen Vertragsinhalte aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der vorangegangenen Kommunikation ergeben. Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind das Angebot, die Leistungsbeschreibung sowie die im Rahmen der Gespräche abgestimmten Inhalte.
Die Parteien handeln ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B). Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht.